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   RG, 13.05.1937 - 3 D 243/37   

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RG, 13.05.1937 - 3 D 243/37 (https://dejure.org/1937,382)
RG, Entscheidung vom 13.05.1937 - 3 D 243/37 (https://dejure.org/1937,382)
RG, Entscheidung vom 13. Mai 1937 - 3 D 243/37 (https://dejure.org/1937,382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriffe der Steuerhinterziehung, namentlich auch derjenigen, die im Unterlassen gesetzlich vorgeschriebener Steuererklärungen liegen kann, gehört, daß sich der Täter steuerunehrlich verhält. Eine Steuerunehrlichkeit liegt vor, wenn der Täter den Willen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 216
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die

    Auch das Verschweigen erheblicher Tatsachen mit der Wirkung, daß die Steuerbehörde von der Steuerpflicht nicht oder nicht rechtzeitig Kenntnis erhält und deshalb von einer Veranlagung und Beitreibung der Steuer absieht, führt zur Steuerverkürzung (vgl. RGSt 71, 216; BGHSt 23, 319, 322; BGH NJW 1953, 1841, 1842).
  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 412/59

    Rechtsmittel

    Wie die bloße Möglichkeit des Rückfalls nicht ausreicht, die Gefährlichkeit des Täters zu bejahen, so genügt umgekehrt die nicht den Grad der Wahrscheinlichkeit erreichende bloße Möglichkeit der Besserung nicht, die Gefährlichkeit zu verneinen (RGSt 71, 216, 218; BGHSt 1, 66; vgl. ferner Bruns JZ 1958, 647 ff)".
  • BGH, 17.03.1959 - 1 StR 82/59

    Rechtsmittel

    Wie die bloße Möglichkeit des Rückfalls nicht ausreicht, die Gefährlichkeit des Täters zu bejahen, so genügt umgekehrt die nicht den Grad der Wahrscheinlichkeit erreichende bloße Möglichkeit der Besserung nicht, die Gefährlichkeit zu verneinen (RGSt 71, 216, 218; BGHSt 1, 66; vgl. ferner Bruns DJ 1958, 647 ff).
  • BGH, 19.06.1952 - 3 StR 937/51

    Rechtsmittel

    Hierfür genügt es aber, wenn die Steuerpflicht mit dem Vorsatz und dem Erfolg verschwiegen wird, dass die Steuerbehörde über das Bestehen oder die Höhe des Steueranspruchs im unklaren gelassen wird (vgl RGSt 70, 10; 71, 216).
  • BGH, 13.09.1968 - 4 StR 372/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Zwar hängt die Zulässigkeit der Anstaltsunterbringung nicht davon ab, daß der Täter "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" weitere Straftaten, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen, begehen wird; es reicht schon die "bestimmte" Wahrscheinlichkeit neuer Straftaten dieser Art aus (RGSt 71, 216, 218; BGH NJW 1951, 450; 1952, 836 [BGH 23.04.1952 - 5 StR 262/52]; JR 1959, 305; vgl. auch NJW 1968, 1484, 1485 [BGH 05.04.1968 - 4 StR 67/68] a.E.).
  • BGH, 11.06.1965 - 4 StR 292/65

    Sachrüge wegen fehlender Sicherheitsanordnung eines Gewohnheitsverbrechers -

    Dem entspricht es umgekehrt, daß die den Grad einer Wahrscheinlichkeit nicht erreichende bloße Möglichkeit einer Besserung, die nur unsichere Erwartung, der verbrecherische Hang werde während der Dauer der Strafe zum Erlöschen gebracht werden, es nicht rechtfertigen kann, von der Maßnahme abzusehen (RGSt 71, 216, 218 und ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urteil vom 22. Januar 1965 - 4 StR 479/64).
  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 524/59

    Rechtsmittel

    Die öffentliche Sicherheit fordere aber nur denn nicht seine Sicherungsverwahrung, wenn wahrscheinlich ist, daß er nach der Strafverbüßung nicht mehr rückfällig wird RGSt 71, 216, 218; BGHSt 1, 66; BGH Urteil vom 17. März 1959 - 1 StR 82/59 - Urteil vom 13. Oktober 1959 - 1 StR 412/59 -.
  • BGH, 05.08.1959 - 1 StR 339/59

    Rechtsmittel

    Ebenso können unbestimmte Hoffnungen und Erwartungen, der verbrecherische Rang des Angeklagten werde während der Dauer der Strafhaft zum Erlöschen gebracht werden, nicht ausreichen, um die Anordnungen nach § 42 b oder § 42 e StGB auszuschließen (RGSt 71, 216, 218; BGH 1 StR 524/57 vom 26. November 1957, 4 StR 433/53 vom 19. November 1953).
  • BGH, 05.07.1951 - 4 StR 281/51

    Rechtsfolgen des Unterbleibens einer zugesicherte Vorlage des Antrags zur

    Die Strafkammer hat auch die Überzeugung gewonnen, der Angeklagte werde nach Verbüssung seiner Strafe mit Wahrscheinlichkeit und nicht bloss möglicherweise (RGSt 73, 303, 305) erhebliche Straftaten begehen (RGSt 71, 216), und hat deshalb seine Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt nach § 42b StGB für unerlässlich erachtet.
  • BGH, 25.02.1959 - 2 StR 42/59

    Rechtsmittel

    Es genügt nicht, daß neues strafbares Tun des Beschuldigten möglich ist, sondern weitere erhebliche Straftaten müssen mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten und andere Abhilfe nicht möglich sein (RGSt 71, 216; 73, 305; BGH NJW 1951, 450 Nr. 23; 572 Nr. 18; 724 Nr. 23; 969 Nr. 22).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 315/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.08.1955 - 3 StR 171/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.11.1954 - 1 StR 740/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 52/50

    Statthaftigkeit einer Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt

  • BGH, 03.04.1973 - 5 StR 69/73

    Anforderungen an die Annahme einer fortgesetzten Tat - Genaue Angabe der

  • BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.10.1951 - 4 StR 521/51

    Rechtsmittel

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